Wahl eines ordentlichen Mitglieds in die Emscher-Lippe-Konferenz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/662 regelt die Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds in der Emscher-Lippe-Konferenz. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Kreistagsmitglieds aus seinem Mandat sowie aus allen damit verbundenen Gremienmitgliedschaften.
Aufgrund dieses Ausscheidens ist eine Ersatzwahl erforderlich. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 35 Abs. 3 Satz 7 in Verbindung mit Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der geltenden Regelungen wählen die Kreistagsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolge. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für die Emscher-Lippe-Konferenz zu wählen. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.
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