Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/664 befasst sich mit der Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen Ausschussmitglieds durch Tod.
Gemäß der gesetzlichen Regelungen in § 35 Abs. 3 Satz 7 in Verbindung mit Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt die Wahl eines Nachfolgers den Mitgliedern des Kreistags. Dabei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner ursprünglichen Wahl angehörte. Die Vorlage dient somit der formellen Durchführung des Wahlvorgangs zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Landrat legt den Vorschlag zur Entscheidung vor, wobei die endgültige Wahl im Rahmen der Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags erfolgt.
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