Entlassung des Kreisbrandmeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über die Entlassung des Kreisbrandmeisters. Der Kreisbrandmeister, der als Ehrenbeamter gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung sowie des Landesbeamtengesetzes bestellt ist, hat mit Schreiben vom 25. August 2008 beim Landrat um seine Entlassung ersucht. Die Ernennung zum Kreisbrandmeister erfolgte zuvor durch den Kreistag für den Zeitraum vom 15. Januar 2006 bis zum 14. Januar 2012.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Kreisbrandmeister auf eigenen Wunsch zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Dienst zu entlassen. Zudem wird der Landrat beauftragt, eine entsprechende Entlassungsverfügung gemäß den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes zu erstellen und diese dem Kreisbrandmeister unverzüglich zuzustellen. Die rechtliche Grundlage für das Ersuchen ergibt sich aus der Möglichkeit, die Entlassung als Ehrenbeamter jederzeit zu verlangen. Die Wirksamkeit der Entlassung tritt nach den geltenden Vorschriften mit der Zustellung der schriftlichen Verfügung ein.
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