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Beschlussvorlage

Auszeichnung ''Vestische Ehrenbürgerin'' / ''Vestischer Ehrenbürger''

KTB/505 27.08.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/505 sieht eine Änderung der Kriterien für die Verleihung der Auszeichnung „Vestische Ehrenbürgerin“ bzw. „Vestischer Ehrenbürger“ vor. Der Kreistag soll die beigefügten, geänderten Kriterien verabschieden.

Eine wesentliche Neuerung besteht in der Aufhebung des bisherigen starren jährlichen Zeitplans für die Verleihung. Durch den Wegfall dieses festen Termins soll sichergestellt werden, dass eine Ehrung zeitnah erfolgen kann, sobald sich eine Person durch besonderes Engagement als würdig erwiesen hat. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, im Laufe eines Jahres mehr als eine Auszeichnung zu verleihen.

Die Auszeichnung ist für natürliche Personen vorgesehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, sozialem, politischem, kulturellem oder sportlichem Gebiet um den Kreis Recklinghausen verdient gemacht haben. Voraussetzung ist zudem, dass die Verdienste das Ansehen des Kreises gestärkt, dessen Entwicklung nachhaltig gefördert und einen bedeutsamen Beitrag zur Identität des Kreises geleistet haben. Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht zwingend Bürger des Kreises sein.

Der Antrag auf Verleihung kann vom Landrat oder von Mitgliedern des Kreistags gestellt werden. Die Ernennung erfolgt durch den Landrat auf Grundlage eines Beschlusses des Kreistages, wobei für die Verleihung oder Entziehung der Ehrenbezeichnung eine Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder erforderlich ist. Die Verleihung umfasst die Übergabe einer Medaille und einer Urkunde sowie einen Eintrag in das Goldene Buch des Kreises Recklinghausen.

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