Benennung eines Aufsichtsratsmitglieds und dessen Stellvertreter für die newpark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage KTB/506 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Benennung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie dessen Stellvertretung für die newpark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH.
Die Entscheidung über die Besetzung dieser Gremienposten wurde bereits am 27. August 2009 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Die vorliegende Vorlage dient der formellen Bestätigung dieses Vorgangs durch die zuständigen Gremien. Der Kreisausschuss sowie der Kreistag sind als Entscheidungsträger vorgesehen, wobei die Vorlage zur Beratung im Kreisausschuss am 28. September 2009 und im Kreistag am 5. Oktober 2009 auf der Tagesordnung steht. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.
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