Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage KTB/647 informiert der Landrat den Kreistag über einen Wechsel in der Zusammensetzung des Gremiums. Zum 1. März 2012 hat ein Kreistagsmitglied auf sein Mandat verzichtet.
Der Kreiswahlleiter hat die Nachfolge festgestellt und ein neues Mitglied für das Gremium ermächtigt. Die betreffende Person hat die Annahme der Wahl gegenüber dem Kreiswahlleiter erklärt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 46 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung des neuen Kreistagsmitglieds durch den Landrat. Dabei wird die Person feierlich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben verpflichtet.
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