Gründung einer Trägergemeinschaft für den Intensiv-Transporthubschrauber (ITH) 'Christoph-Westfalen' - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Intensiv-Transporthubschraubers 'Christoph-Westfalen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/461 regelt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Trägergemeinschaft des Intensiv-Transporthubschraubers (ITH) „Christoph-Westfalen“. Grundlage für diese Maßnahme ist die Neordnung der Einsatzbereiche von Rettungs- und Intensiv-Transporthubschraubern durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 2006.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gehört der Kreis Recklinghausen zum Einsatzbereich des in Greven stationierten ITH „Christoph-Westfalen“. Als Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis verpflichtet, sich an der Trägergemeinschaft zu beteiligen und den Betrieb des Luftfahrzeugs durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit zu regeln. Der Kreis Steinfalt fungiert dabei als Kernträger der Gemeinschaft.
Die Vorlage sieht vor, dass der Landrat beauftragt wird, die beigefügte Vereinbarung zu schließen. Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, die Durchführung der Luftrettung im Rahmen einer Dienstleistungskonzession an einen Betreiber zu übertragen, wobei das wirtschaftliche Nutzungsrisiko beim Betreiber liegen soll. Laut der vorliegenden Vereinbarung sind die Mitglieder der Trägergemeinschaft von den Kosten befreit, die sich aus dem Betrieb des Intensiv-Transporthubschraubers ergeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92808100463
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20080902133541