Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/508 des Landrats befasst sich mit der Bestellung von Schriftführerinnen bzw. Schriftführern sowie deren Stellvertretungen für den Kreistag. Grundlage für dieses Vorhaben ist die gesetzliche Vorgabe gemäß § 37 Absatz 1 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Diese regelt, dass über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist, welche durch den Landrat und eine Person aus dem Schriftführeramt zu unterzeichnen ist.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Kreistag die entsprechenden Personen für die Ausübung dieser Funktion offiziell bestellt. Die Vorlage enthält zudem den entsprechenden Beschlussvorschlag zur personellen Besetzung der Ämter für die Schriftführung sowie deren Stellvertretung. Die Verwaltung hat in der Vorlage die finanziellen Auswirkungen als im Haushalt gedeckt ausgewiesen, wobei keine kurzfristigen oder langfristigen Auswirkungen auf Dritte oder die Umwelt vermerkt wurden. Die Entscheidung über die Besetzung der Posten obliegt dem Kreistag.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92909100510