Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/512 des Landrats befasst sich mit der formellen Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrats. Gemäß den Bestimmungen des § 46 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Landrat die Aufgabe, die Stellvertreter einzuführen.
Der Vorgang umfasst zudem die feierliche Verpflichtung der Stellvertreter auf die gesetzmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihrer übertragenen Aufgaben. Die Vorlage dient der Information des Kreistags über diesen administrativen Vorgang. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder personellen Veränderungen durch diese Maßnahme vorgesehen.
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