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Beschlussvorlage

Wahl des Kreisausschusses

KTB/513 29.09.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/513 des Landrats befasst sich mit der Wahl des Kreisausschusses für die kommende Wahlperiode. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen setzt sich der Kreisausschuss aus mindestens acht und höchstens 16 Mitgliedern zusammen, wobei der Landrat den Vorsitz führt, jedoch nicht als Mitglied der Ausschussmitglieder zählt. Der Kreistag ist zuständig, die genaue Anzahl der Mitglieder sowie die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder festzulegen.

Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die stellvertretenden Mitglieder sich in der Reihenfolge vertreten, wie sie von den Fraktionen und Gruppierungen im Wahlvorschlag benannt wurden. Sollte eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt und dieser einstimmig angenommen werden, ist eine Wahl nicht erforderlich. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Wahl nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Die gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags aus dessen Mitte gewählt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Ehrenbeamte ernannt. In der ersten Sitzung des Kreisausschusses am 16. November 2009 wird zudem die Wahl von einem oder mehreren Vertretern des Vorsitzenden erfolgen. Diese Vertreter sind im Zugriffsverfahren nicht anzurechnen.

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