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Beschlussvorlage

Grundsatzfestlegung für die Bildung von Ausschüssen

KTB/514 29.09.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/514 des Landrats befasst sich mit der Festlegung von Grundsätzen für die Bildung von Ausschüssen im Kreistag. Der Inhalt der Vorlage zielt darauf ab, die Verfahrensabläufe bei der Bestellung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern sowie die Reihenfolge ihrer Vertretung verbindlich zu regeln.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass für alle Ausschussmitglieder Stellvertreter gewählt werden. Die Vertretung dieser Mitglieder soll in der Reihenfolge erfolgen, wie sie im jeweiligen Wahlvorschlag benannt wurden. Sollte weder das Ausschussmitglied noch die primär vorgesehene Vertretung an einer Sitzung teilnehmen können, bestimmt sich die Vertretung nach der Liste der Fraktions- oder Gruppierungsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.

Zudem wird vorgeschlagen, dass bei der Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder das Verfahren nach Hare-Niemeyer zur Anwendung kommt, sofern gesetzliche Regelungen keine andere Methode vorschreiben. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Regelung der Vertretungsreihenfolge gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen durch den Kreistag erfolgen kann. Die vorgeschlagene Methode zur Wahl der Stellvertreter entspricht in weiten Teilen der bisherigen Praxis, wobei die Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens als neue Festlegung hervorgeht.

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