Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/515 des Landrats befasst sich mit der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung des Kreises. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Vertretung verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen, der die Gültigkeit der Wahl sowie gegen die Wahl erhobene Einsprüche von Amts wegen vorprüft.
Der Kreistag hat die Befugnis, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festzulegen. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Wahlprüfungsausschuss aus 15 Mitgliedern. Die Besetzung des Ausschusses unterliegt den allgemeinen Grundsätzen der Ausschussbildung nach der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei wird empfohlen, Personen, die bereits im Wahlausschuss der vorherigen Wahlperiode tätig waren, nicht für den neuen Wahlprüfungsausschuss zu nominieren, um eine unbeeinflusste Kontrolle zu gewährleisten.
Die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Die Vorlage sieht vor, dass durch die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss eine formale Wahl entbehrlich wird. Der Beschluss umfasst die Festlegung der Mitgliederzahl sowie die Bestimmung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder auf Basis der vorliegenden Wahlvorschläge.
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