Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Recklinghausen vom 14.12.1999
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/449 sieht eine redaktionelle Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Recklinghausen vom 14. Dezember 1999 vor. Hintergrund der Anpassung ist eine Änderung der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW).
Gemäß der neuen Fassung der Kreisordnung ist eine namentliche Abstimmung auf Antrag einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Kreistages durchzuführen. In der bisherigen Fassung der Geschäftsordnung war hierfür der Begriff „Kreistagsmitglieder“ verwendet worden. Um die Übereinstimmung mit der neuen gesetzlichen Terminologie zu gewährleisten, soll in § 10 der Geschäftsordnung das Wort „Kreistagsmitglieder“ durch die Formulierung „Mitglieder des Kreistags“ ersetzt werden.
Die Änderung betrifft den Regelungsinhalt zur Durchführung namentlicher Abstimmungen, die auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Kreistags erfolgen können. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Kreisausschuss und den Kreistag vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Bürger werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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