Festlegung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht für die Amtszeit 2005 - 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/199 befasst sich mit der Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht für die Amtszeit vom 1. Februar 2005 bis zum 31. Januar 2009. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Januar 2005 endet, hat der Kreis das Recht, zehn Personen für die kommende Periode vorzuschlagen. Eine Reduzierung der Anzahl der zu vorschlagenden Personen von zuvor 20 auf nun 10 ergibt sich aus Änderungen im Prozessrecht.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung als ehrenamtlicher Richter basieren auf der Verwaltungsgerichtsordnung. Zu den Kriterien gehören die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks im Jahr vor der Wahl. Bestimmte Personengruppen sind gemäß der Verordnung von der Wahl ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare. Zudem wird angestrebt, dass die vorgeschlagenen Personen nicht gleichzeitig für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden, um Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung zu vermeiden.
Die endgültige Wahl der Personen erfolgt durch einen beim Oberverwaltungsgericht Münster gebildeten Wahlausschuss. Für die Aufnahme der Liste in die Vorschlagsliste ist eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft erforderlich. Die Vorlage wurde im Kreisausschuss einstimmig beraten.
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