Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten für die Wahlperiode 2005 - 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/200 regelt die Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffen und Jugendschöffen in den Amtsgerichtsbezirken des Kreises Recklinghausen für die Wahlperiode vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008. Da die Schöffen und Jugendschöffen alle vier Jahre neu gewählt werden, steht die Neubesetzung der zuständigen Ausschüsse an.
Der Vorschlag sieht vor, insgesamt 50 Personen als Vertrauenspersonen zu wählen. Diese Personen sollen für beide Ausschüsse – den Schöffenwahlausschuss sowie den Jugendschöffenwahlausschuss – gleichermaßen fungieren. Die Verteilung der Vertrauenspersonen erfolgt auf die fünf Amtsgerichtsbezirke Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen. Dabei werden jeweils 10 Personen pro Bezirk bestimmt. Innerhalb der Bezirke Marl und Recklinghausen, die mehrere Städte umfassen, richtet sich die Anzahl der Vertrauenspersonen nach dem Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen der beteiligten Städte.
Die Ausschüsse zur Wahl werden gemäß der Gerichtsverfassungsordnung durch einen Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden, den Landrat oder eine Vertretung sowie die zehn gewählten Vertrauenspersonen als Beisitzer gebildet. Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die Meldung der gewählten Personen an die zuständigen Amtsgerichte muss bis zum 31. Juli 2004 erfolgen.
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