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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/205 03.03.2004 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/205 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.

Die Einreichung der Fragen hat schriftlich an den Landrat zu erfolgen, wobei eine Frist von fünf Kalendertagen vor der jeweiligen Sitzung einzuhalten ist. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jede Person ist berechtigt, bis zu zwei Fragen zu stellen, wobei eine Zusatzfrage zugelassen werden kann. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.

Anfragen können zurückgewiesen werden, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate derselben oder einer anderen Person erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen. Der Berater im zuständigen Ausschuss empfahl den Beschlussvorschlag einstimmig.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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