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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/207 20.07.2004 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/207 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß § 11 der Geschäftsordnung ist für jede ordentliche öffentliche Kreistagssitzung eine Fragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Fragen der Einwohner müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.

Die Einreichung der Fragen hat schriftlich an den Landrat zu erfolgen, wobei eine Frist von fünf Kalendertagen vor der jeweiligen Sitzung einzuhalten ist. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage zulässig ist. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat; falls eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.

Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate demselben oder einem anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen. Die vorliegende Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig als Beschlussvorschlag behandelt.

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