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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2005 - 2009

KTB/212 16.08.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/212 regelt die Festlegung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. April 2005 bis zum 31. März 2009. Da die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richter am 31. März 2005 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Dem Kreis steht hierbei das Vorschlagsrecht für insgesamt 154 Personen zu, was der doppelten Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Richter entspricht. Die eigentliche Wahl erfolgt anschließend durch einen beim Verwaltungsgericht Gelsgericht gebildeten Wahlausschuss.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung basieren auf der Verwaltungsgerichtsordnung. Zu den Kriterien gehören die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks im Jahr vor der Wahl. Bestimmte Personengruppen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Tätigkeit ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare. Zudem dürfen die vorgeschlagenen Personen nicht gleichzeitig auf der Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht stehen.

Für die Wirksamkeit der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass die im Kreisausschuss beschlossene Liste zur weiteren Verwendung im Kreistag vorgelegt wird.

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