Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen Vorschlag zur Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die 11. Amtsperiode / 01.07.2004 - 30.06.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/214 befasst sich mit der Neubesetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen für die 11. Amtsperiode, die am 1. Juli 2004 beginnt und bis zum 30. Juni 2010 läuft. Da die bisherige Amtszeit am 30. Juni 2004 endet, ist eine Neubenennung der Mitglieder erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei ordentliche Mitglieder sowie sechs stellvertretende Mitglieder für den Ausschuss zu benennen. Die Grundlage für die Besetzung bildet das Kündigungsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches III. Gemäß den rechtlichen Vorgaben werden die Mitglieder durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit berufen. Die Vorschlagsberechtigung für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften liegt bei der Bezirksregierung Münster, nachdem die beteiligten Kommunen ihre Vertreter benannt haben.
Für die Berufung der Mitglieder gelten spezifische Voraussetzungen: Die Personen müssen die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht erfüllen und idealerweise seit mindestens sechs Monaten im zuständigen Bezirk tätig sein oder dort wohnen. Zudem ist bei der Auswahl gemäß dem Bundesgremienbesetzungsgesetz eine doppelte Benennung, also die Vorschlagung von jeweils einer Frau und einem Mann pro Sitz, vorzusehen. Die Vorlage wurde im zuständigen Gremium einstimmig beraten.
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