Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/216 befasst sich mit der Bestellung von Schriftführerin oder Schriftführer sowie stellvertretender Schriftführerin oder stellvertretendem Schriftführer für den Kreistag. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Paragraph 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Diese gesetzliche Bestimmung schreibt vor, dass über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Die Unterzeichnung dieser Niederschrift muss durch den Landrat und eine bestellte Schriftführerin oder einen Schriftführer erfolgen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die formale Bestellung der entsprechenden Personen vor. Die Verwaltung hat hierzu die entsprechenden Positionen für die Schriftführung im Kreistag zur Besetzung vorgelegt. Im Rahmen des Beratungsprozesses wurde der Vorschlag im Kreistag einstimmig angenommen. Die zuständige Behörde hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt, wobei die Entscheidung über die konkrete Besetzung der Funktionen durch das Gremium erfolgt.
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