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Beschlussvorlage

Bestimmung der Zahl und Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Landrats

KTB/219 20.09.2004 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 14. Oktober 2004 liegt die Beschlussvorlage KTB/219 zur Bestimmung der Anzahl und zur Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrats vor. Die Vorlage dient der Festlegung der personellen Vertretungsstruktur für die Dauer der aktuellen Amtszeit.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Kreistag aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Landrats. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Stellvertreter zu wählen. Die Ermittlung der gewählten Personen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Dabei wird die erste Stellvertretung durch die Person bestimmt, die auf dem Wahlvorschlag die höchste Anzahl an Stimmen erhält. Weitere Stellvertreter werden anhand der verbleibenden Höchstzahlen ermittelt.

Für die Durchführung der geheimen Wahl wird empfohlen, dass jede Fraktion einen Wahlhelfer benennt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Zahl der Stellvertreter festzusetzen und die entsprechenden Personen zu wählen. Die Verwaltung hat hierzu die entsprechenden Wahlvorschläge vorzubereiten.

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