Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 14. Oktober 2004 wurde die Berichtsvorlage KTB/220 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die formale Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Landrats.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 46 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Landrat die Aufgabe, die Stellvertreter einzuführen und sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage diente dazu, diesen formalen Akt der Amtseinführung vor dem Kreistag zu thematisieren.
Das Beratungsergebnis der zuständigen Gremien fiel für den vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig aus. Die Verwaltung legte die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dar, um den Prozess der Verpflichtung der Stellvertreter ordnungsgemäß durchzuführen.
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