Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/223 befasst sich mit der Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen. Da die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder gemäß der Satzung an die Wahlperiode des Kreistags gebunden ist, ist der Vorstand mit Beginn der neuen Wahlperiode neu zu bilden.
Der Vorstand muss laut Satzung aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag zunächst über die genaue Anzahl der Mitglieder für den neuen Vorstand entscheidet. Gemäß der Regelungen des Kreislordungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Gremiums und zählt zur Gesamtmitgliederzahl hinzu. Sollte die Mitgliederzahl auf fünf festgelegt werden, sind neben dem Landrat vier weitere Mitglieder zu wählen.
Für die Wahl der weiteren Mitglieder besteht keine Beschränkung der Wählbarkeit, sodass auch Personen, die nicht dem Kreistag angehören, gewählt werden können. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Die Vorlage sieht zudem vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen ein einheitlicher Vorschlag gebildet werden kann. Bei einer Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ist eine weitere Wahl nicht erforderlich.
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