Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/225 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes sowie dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung an die Einwohnerzahl gebunden. Für jeweils 100.000 Einwohner sowie eine Resteinwohnerzahl von über 50.000 ist ein Vertreter zu wählen, woraus für den Kreis Recklinghausen ein Entsendungsrecht von insgesamt sieben Mitgliedern resultiert.
Der Landrat ist kraft Gesetz ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung. Für die verbleibenden sechs ordentlichen Mitglieder sowie für die jeweiligen Stellvertreter sieht die Vorlage das Verfahren zur Besetzung vor. Die Vertreter können entweder aus dem Kreistag oder aus den Dienstkräften der Verwaltung des Verbandsmitgliedes bestellt werden. Der Landrat besitzt das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter. Die Wahl der weiteren Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Bei einer Einigung auf diesen einheitlichen Vorschlag und einer entsprechenden Annahme durch einstimmigen Beschluss ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Der Kreisausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig.
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