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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder für den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Recklinghausen

KTB/227 15.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/227 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde Recklinghausen. Gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Polizeibeirat als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei konzipiert. Der Beirat setzt sich insgesamt aus elf Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen aufgrund der Einwohnerzahl das Entsendungsrecht für neun Mitglieder sowie der Stadt Bottrop das Recht für zwei Mitglieder zusteht. Für jedes ordentliche Mitglied ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen.

Die Vorlage sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Bei einer Einigung auf diesen einheitlichen Vorschlag und einer entsprechenden Annahme durch einstimmigen Beschluss erübrigt sich eine weitere Wahl. Wahlberechtigt sind neben Mitgliedern des Kreistags auch Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören. Eine Wahl von Polizeibeschäftigten ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.

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