Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/228 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Grundlage für die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen ist die Satzung des Zweckverbandes. Gemäß dieser Satzung steht dem Kreis für jede begonnene 80.000 Einwohner ein Entsendungsrecht für ein Mitglied zu, woraus sich für den Kreis Recklinghausen ein Anspruch auf neun Mitglieder ergibt.
Zusätzlich sieht die Satzung vor, dass die Hauptverwaltungsbeamten oder von ihnen vorgeschlagene Beamte und Angestellte Mitglieder der Verbandsversammlung sind, ohne auf die oben genannte Mitgliederzahl anzurechnen. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem ein Stellvertreter zu wählen, wobei der Landrat das Vorschlagsrecht für dessen Stellvertretung innehat. Die Wahl der Vertretung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens.
Die Vorlage sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sollte eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen werden, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Der Kreisausschuss ist als federführendes Gremium für die Behandlung der Vorlage zuständig.
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