Benennung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der EKOCity GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/230 befasst sich mit der Benennung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der EKOCity GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKOCity GmbH setzt sich der Aufsichtsrat aus elf Mitgliedern zusammen. Die Bestellung und Abberufung dieser Mitglieder erfolgt durch den Gesellschafter, den Abfallwirtschaftsverband EKOCity, auf Vorschlag der Mitglieder des Verbands.
Dem Kreis Recklinghausen steht dabei das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder des Aufsichtsrates zu. Die Wahl der Vertreter soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens durchgeführt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Im Falle einer Einigung auf diesen einheitlichen Vorschlag und einer Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Die Vorlage regelt somit das Verfahren zur Besetzung der zwei für den Kreis vorgesehenen ordentlichen Mitgliedschaften im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Kreisausschuss.
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