Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage KTB/231 wird die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen für die Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH behandelt. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ist der Kreis dazu verpflichtet, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der Personen nach den Vorgaben des Kreisausschusses und des Kreistags erfolgt. Dabei findet die Regelung des § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen Anwendung, wonach die Wahl einer einzelnen Person als gültig gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Die Verwaltung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt, wobei das Beratungsergebnis der zuständigen Stellen als einstimmig ausgewiesen wird. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung steht auf der Tagesordnung des Kreisausschusses für die Sitzung am 3. November 2004 sowie des Kreistags für die Sitzung am 5. November 2004. Federführend für dieses Verfahren ist der Kreisausschuss.
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