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Beschlussvorlage

Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Schulausschuss

KTB/233 18.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/233 regelt die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Schulausschuss des Kreises. Grundlage für die Bildung des Ausschusses ist § 12 Absatz 1 des Schulverwaltungsgesetzes sowie § 41 Absatz 1 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Die Anzahl der Mitglieder wird durch den Kreistag festgelegt, wobei in der vorangegangenen Wahlperiode 17 Mitglieder ohne die Vertreter der Kirchen und Schulen im Ausschuss vertreten waren. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens.

Die Vorlage sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sofern dieser einheitliche Vorschlag einstimmig angenommen wird, ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Neben den gewählten Mitgliedern sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme sowie deren Stellvertreter zu berufen. Der Kreistag ist hierbei an die jeweiligen Vorschläge der Kirchen gebunden.

Zusätzlich sieht die Vorlage die Berufung von Vertretern der Schulen als ständige Mitglieder mit beratender Stimme vor. In der letzten Wahlperiode wurden hierfür jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied berufen. Die Vorlage umfasst die entsprechenden Vorschläge für die Besetzung der Positionen durch die evangelische Kirche, die katholische Kirche sowie die Vertreter der Schulen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.

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