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Beschlussvorlage

Benennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

KTB/234 15.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/234 regelt die Benennung von Vertretern für die Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied für diese Vertretungsfunktion zu bestimmen.

Hintergrund der Vorlage ist, dass der Kreistag bereits im Dezember 1995 der Übertragung des Kommanditanteils des Kreises Recklinghausen an der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG auf die Vestische Straßenbahnen GmbH zugestimmt hat. Da aufgrund von Vorbehalten der Finanzverwaltung kein Entsendungsvertrag zwischen den Beteiligten geschlossen wurde, steht der Vestischen Straßenbahnen GmbH als Gesellschafterin das Recht zu, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Geschäftsführung der Vestischen Straßenbahnen GmbH diesen Vorschlag der eigenen Gesellschafterversammlung unterbreitet. Das Beratungsergebnis der zuständigen Stelle fiel einstimmig für den Beschlussvorschlag aus. Die Wahl der Person erfolgt gemäß den Vorgaben des Kreisausschussordnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die vorgeschlagene Person als gewählt gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht.

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