Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/236 befasst sich mit der Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Als Gesellschafter des Unternehmens steht dem Kreis das Recht zu, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die Vorlage sieht vor, durch eine Wahl die entsprechenden Personen für diese Funktionen zu bestimmen. Gemäß der rechtlichen Grundlage des § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen gilt eine vorgeschlagene Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Der Kreisausschuss hat die Vorlage im Beratungsergebnis einstimmig mit dem vorgeschlagenen Beschluss gefasst. Die Entscheidung dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertretung des Kreises in der genannten Gesellschaft. Die Vorlage wurde zur weiteren Behandlung in den Kreistag eingebracht.
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