Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage KTB/238 wird die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH behandelt. Als Gesellschafter besitzt der Kreis das Recht, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die rechtliche Grundlage für das Wahlverfahren bildet gemäß der vorliegenden Unterlagen der § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage sieht vor, sowohl ein ordentliches Mitglied als auch eine stellvertretende Person für die Vertretung im Unternehmen zu bestimmen.
Die zuständige Verwaltung hat für die Sitzung des Kreisausschusses am 3. November 2004 sowie für die Sitzung des Kreistags am 5. November 2004 den entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet. Das Beratungsergebnis der zuständigen Stellen fiel einstimmig aus und stützt den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Besetzung der beiden Positionen. Federführend für diese Angelegenheit ist der Kreisausschuss.
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