Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage KTB/239 wird die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen für die Gesellschafterversammlung der Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG behandelt. Als Gesellschafter besitzt der Kreis das Recht, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die Vorlage legt fest, dass die Wahl gemäß den Bestimmungen des Kreisesatzungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Eine Wahl ist dann erfolgreich, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Kreisausschuss hat die Vorlage im Beratungsergebnis einstimmig mit dem vorgeschlagenen Beschluss gefasst. Die Entscheidung über die Besetzung der Positionen steht zur Beratung im Kreistag an. Federführend für das Verfahren ist der Kreisausschuss.
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