Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/240 regelt die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH. Als Gesellschafter des Unternehmens steht dem Kreis das Recht zu, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der Personen gemäß den geltenden Bestimmungen erfolgt. Dabei wird auf die rechtliche Grundlage des § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Wahl einer einzelnen Person zustande kommt, sofern diese mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Der Kreisausschuss und der Kreistag sind als zuständige Gremien für die Wahl der Vertretung vorgesehen. Die Verwaltung hat den entsprechenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt, um die personelle Vertretung des Kreises in der Gesellschaft sicherzustellen.
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