Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/241 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen sowie der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus 36 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen ein Entsendungsrecht für insgesamt neun Mitglieder zusteht.
Nach den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist der Landrat als ordentliches Mitglied kraft Gesetzes Teil der Vertretung. Damit verbleiben für den Kreistag acht weitere zu wählendende ordentliche Mitglieder sowie die entsprechende Anzahl an Stellvertretern. Der Landrat besitzt zudem das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung seines Amtes. Die Wahl der weiteren Mitglieder kann aus dem Kreistag oder aus den Dienstkräften der Verwaltung erfolgen, wobei sachkundige Bürger wählbar sind, sofern sie den Vertretungen der beteiligten Gemeinden angehören.
Die Wahl soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens durchgeführt werden. Die Vorlage sieht vor, dass durch die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss eine formale Wahl über die einzelnen Kandidaten entbehrlich wird.
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