Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Vestische Straßenbahnen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/242 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Vestische Straßenbahnen GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt 15 Mitgliedern. Dem Kreis Recklinghausen steht dabei das Recht zu, acht Mitglieder in das Gremium zu entsenden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Kreisordnunggesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats und zählt zur Gesamtzahl der Vertretung des Kreises. Damit verbleiben für den Kreistag sieben weitere zu wählende Mitglieder. Die Wahl der verbleibenden Positionen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sollte der Kreistag diesem einheitlichen Vorschlag durch einen einstimmigen Beschluss zustimmen, ist eine weitere Wahl der Mitglieder nicht erforderlich. Der Landrat ist als ordentliches Mitglied bereits im Beschlussvorschlag für die Besetzung der Aufsichtsratsmandate vorgesehen.
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