Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2005 - 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/243 regelt die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009. Aufgrund einer Änderung der Zuständigkeiten, durch die ab dem 1. Januar 2005 auch Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes von den Sozialgerichten entschieden werden, entfallen auf den Kreis Recklinghausen erstmals 22 Sitze für ehrenamtliche Richter.
Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung ist der Kreis verpflichtet, die doppelte Anzahl der erforderlichen Richter vorzuschlagen, was einer Liste von insgesamt 44 Personen entspricht. Die Vorlage sieht vor, diese 44 Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bestimmen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres.
Von der Berufung ausgeschlossen sind unter anderem Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare. Zudem sollen Personen nicht berufen werden, die bereits in einem ähnlichen Ehrenamt an anderen Gerichten tätig sind oder deren berufliche Belastung die Wahrnehmung der Ladungen erschweren könnte. Bei der Zusammenstellung der Liste ist eine angemessene Berücksichtigung von Frauen vorgesehen. Für die endgültige Aufnahme der Liste in das Wahlverfahren ist eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft erforderlich.
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