Benennung stellvertretender Mitglieder für den Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/244 regelt die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist eine Neuregelung der Bestimmungen zur Bildung von Verwaltungsausschüssen bei den Agenturen für Arbeit zu Beginn des Jahres 2004. Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 7. Juni 2004 bereits vier ordentliche Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften vorgeschlagen hatte, wurden zunächst keine Stellvertreter benannt, da ein gesondertes Verfahren für deren Bestimmung vorgesehen war.
Nach einer Mitteilung der Agentur für Arbeit Recklinghausen ist es gemäß § 374 Absatz 4 Satz 2 SGB III möglich, bis zu zwei Stellvertreter zu benennen, die durch den Verwaltungsrat berufen werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung entsprechender Stellvertreter vor. Für die Wirksamkeit der Benennung sind neben den persönlichen Angaben und Funktionsbezeichnungen auch schriftliche Bestätigungen erforderlich. Diese müssen den Nachweis enthalten, dass das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern berücksichtigt wurde, die Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit gemäß § 378 SGB III erfüllt sind und der Beschluss des Verwaltungsrates vom 26. Juni 2003 zur Mitwirkung von Mitgliedern der Selbstverwaltung in Gremien beachtet wurde. Die Vorschrift zur Vermeidung von Doppelbesetzungen nach § 379 Absatz 4 SGB III findet in diesem Fall keine Anwendung.
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