Wahl der Mitglieder für den Beirat der IMK-Anlage Herten-Westerholt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/246 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Beirat der Integrierten Methanisierungs- und Kompostierungsanlage (IMK-Anlage) in Herten-Westerholt. Hintergrund der Vorlage ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Herten, dem Kreis Recklinghausen und der AGR Entsorgung GmbH. Ziel dieser Vereinbarung ist die Einrichtung eines Beirats, der den gegenseitigen Informationsaustausch bezüglich der IMK-Anlage an der Heidestraße sicherstellen soll.
Gemäß der vorliegenden Regelung können die Stadt Herten, der Kreis Recklinghausen sowie die AGR Entsorgung GmbH jeweils zwei Mitglieder in den Beirat entsenden. Die Wahl der Vertretung für den Kreis Recklinghausen soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens erfolgen. Die Vorlage sieht vor, dass durch die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags und dessen Annahme per einstimmigem Beschluss eine separate Wahl entbehrlich wird. Der Kreisausschuss sowie der Kreistag sind für die entsprechende Entscheidung zuständig.
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