Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/247 befasst sich mit der Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises. Grundlage für die Bildung dieses Ausschusses sind die Bestimmungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW.
Der Kreistag ist gemäß der Rechtslage für die Festlegung der Mitgliederzahl zuständig. In der vorangegangenen Wahlperiode setzte sich der Rechnungsprüfungsausschuss aus 13 Mitgliedern zusammen. Die Besetzung der Positionen für Vorsitz und Stellvertretung erfolgt nach dem festgelegten Zugriffsverfahren der Kreisordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass sachkundige Bürger gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht als Mitglieder des Ausschusses gewählt werden können.
Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens durchgeführt werden. Die Vorlage sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sofern sich eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine weitere Wahl nicht erforderlich. Die Entscheidung über die endgültige Zusammensetzung obliegt den zuständigen Gremien.
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