Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/248 befasst sich mit der Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss des Kreises. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die neu gewählte Vertretung des Kreises dazu verpflichtet, diesen Ausschuss zu bestellen. Die Aufgabe des Gremiums besteht darin, die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu prüfen sowie gegen die Wahl erhobene Einsprüche vorzuprüfen.
Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der Mitglieder festzulegen und aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sollte eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag durch einstimmigen Beschluss erzielt werden, ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Die Zusammensetzung des Ausschusses unterliegt der freien Entscheidung der Vertretung unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze zur Ausschussbildung.
In der Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Mitglieder durch den Kreistag bestimmt wird, wobei in der vorangegangenen Wahlperiode 13 Mitglieder im Ausschuss vertreten waren. Zur Sicherstellung einer unbeeinflussten Kontrolle wird empfohlen, Personen, die bereits im Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren, nicht für den Wahlprüfungsausschuss zu nominieren. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Vorsitz und Stellvertretung des Ausschusses richten sich nach dem festgelegten Zugriffsverfahren.
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