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Beschlussvorlage

Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Personalausschuss

KTB/250 18.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/250 befasst sich mit der Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Personalausschuss. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag dazu berechtigt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden, wobei die Festlegung der Mitgliederzahl in der Zuständigkeit des Kreistags liegt. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Personalausschuss aus 13 Mitgliedern.

Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der Mitglieder festzulegen und aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Die Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder soll gemäß diesem Vorschlag oder nach dem Wahlergebnis erfolgen. Die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz festgelegten Zugriffsverfahren. Die Wahl selbst erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Die Vorlage sieht zudem vor, dass eine formale Wahl entbehrlich ist, sofern sich Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.

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