Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss sowie der Kreistag des Kreises Recklinghausen beraten über die Wahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestischen Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet ein im Jahr 1988 abgeschlossener Entsendungsvertrag. Im Zuge einer Übertragung im selben Jahr wurden die acht Geschäftsanteile der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH, die zuvor vom Kreis Recklinghausen gehalten wurden, auf die Vestische Straßenbahnen GmbH übertragen. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages steht dem Kreis Recklinghausen das Recht zu, die Vertreter für die Gesellschafterversammlung zu benennen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Wahl einer Person als ordentliches Mitglied sowie einer Person als Stellvertreter vor. Die Verwaltung hat hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreitet. Gemäß der Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen ist die Wahl einer einzelnen Person zulässig, sofern die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage wurde im Beratungsverlauf als einstimmig bewertet.
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