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Beschlussvorlage

Benennung eines Mitglieds für den touristischen Beirat der Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG

KTB/254 15.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage KTB/254 wird die Benennung eines Mitglieds für den touristischen Beirat der Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG beantragt. Der Kreis Recklinghausen besitzt das Recht, eine Person für die Vertretung in diesem Gremium zu benennen. Die Mitglieder des Beirats können aus dem Kreis der Gesellschafter oder aus Dritten bestehen, wobei eine entsprechende Sachkenntnis auf dem touristischen Gebiet vorausgesetzt wird. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Gesellschaversammlung für eine Dauer von drei Jahren.

Gemäß der gesetzlichen Regelungen nach § 35 Abs. 2 KrO NRW gilt die vorgeschlagene Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die vorliegende Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig als Beschlussvorschlag behandelt. Die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt beim Kreisausschuss sowie beim Kreistag.

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