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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder für den Regionalrat des Regierungsbezirks Münster

KTB/256 15.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/256 regelt die Wahl der Vertreter für den Regionalrat des Regierungsbezirks Münster. Gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes ist der Kreis Recklinghausen dazu verpflichtet, fünf ordentliche Mitglieder sowie ein Mitglied mit beratender Befugnis zu wählen. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt wählt die Vertretungskörperschaft die Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei findet gemäß der Kreisordnung das d'Hondt-Verfahren zur Auswertung der Ergebnisse Anwendung. Voraussetzung für die Wählbarkeit ist der Wohnsitz im Kreis sowie das aktive und passive Wahlrecht.

Im zweiten Schritt führt die Bezirksregierung Münster einen Verhältnisausgleich durch, um die Gesamtsitzzahl des Regionalrats auf 25 Mitglieder zu erhöhen. Hierbei wird das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt, um die Sitze auf die Parteien und Wählergruppen des Regierungsbezirks zu verteilen. Sollte eine Fraktion durch die Wahl im Kreis mehr Mitglieder erhalten, als ihr nach dem Ausgleich zusteht, erfolgt die Auswahl der ausscheidenden Personen auf Vorschlag der jeweiligen Fraktionsleitung.

Für die Position des Mitglieds mit beratender Befugnis sieht der Vorschlag die Wahl des Landrats vor. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechen denen der ordentlichen Mitglieder. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Person für die beratende Funktion erfolgt durch eine einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.

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