Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/258 befasst sich mit der Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik. Der Kreisausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festzulegen und aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Auf Basis dieses einheitlichen Vorschlags oder des Wahlergebnisses sollen die ordentlichen sowie die stellvertretenden Mitglieder gewählt werden. Gemäß der Erläuterungen zur Sach- und Rechtslage ist der Kreistag befugt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden, wobei die Festlegung der Mitgliederzahl beim Kreistag liegt. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik aus 17 Mitgliedern.
Die Besetzung von Vorsitz und Stellvertretung erfolgt nach dem im Kommunalorgan der Kreise (KrO NRW) festgelegten Zugriffsverfahren. Die Wahl der Mitglieder ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens durchzuführen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass eine formelle Wahl entbehrlich ist, sofern sich Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird.
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