Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/261 regelt das Verfahren zur Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Grundlage für die Durchführung der Wahl ist Artikel V des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet (§ 10 RVR-G) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2004.
Das Verfahren sieht vor, dass für den Kreis Recklinhausen insgesamt acht Mitglieder sowie Ersatzmitglieder zu wählen sind. Der Landrat ist gemäß der Regelung ein geborenes Mitglied der Verbandsversammlung und belegt dabei den ersten Platz der jeweiligen Liste. Die Vorlage sieht zwei verschiedene Wahlmodi vor: Zum einen die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder auf Basis der Ergebnisse der Erststimmen durch die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags. Zum anderen die Reservelistenwahl auf Grundlage der Zweitstimmen.
Die Vorlage dient als Entscheidungsgrundlage für den Kreisausschuss sowie den Kreistag, um die personelle Besetzung der Vertretung im Regionalverband festzulegen. Die zuständige Fachabteilung verweist für die detaillierten Einzelheiten des Wahlvorgangs auf die bereitgestellten Informationen des Regionalverbandes Ruhr.
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