Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen

KTB/263 15.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/263 regelt die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich der Vorstand aus einem Mitglied des Kreises Recklinghausen sowie dem Vorsitzenden des Vorstands der Sparkasse Vest Recklinghausen zusammen. Die Benennung des Kreismitglieds erfolgt im Einvernehmen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das zuständige Kulturministerium des Landes.

Der Kreis verfügt über das Recht, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied für diese Position zu entsenden. Die Vertretung der beiden Vorstandsmitglieder erfolgt jeweils durch ein weiteres Mitglied des Kreises Recklinghausen und ein weiteres Mitglied der Sparkasse Vest Recklinghausen, wobei auch hier die Abstimmung mit der Landesregierung vorgesehen ist.

Die Vorlage sieht den Beschluss vor, ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied für die Vertretung im Vorstand zu wählen. Gemäß der Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen kann die Wahl einer einzelnen Person erfolgen, sofern diese mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die zuständige Fachabteilung empfahl den Beschlussvorschlag einstimmig.

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