Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/264 regelt die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich das Kuratorium aus bis zu zehn Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen das Recht eingeräumt ist, ein ordentliches Mitglied zu entsenden. Die Satzung sieht zudem vor, dass jedes entsandte Mitglied über eine persönliche Stellvertretung verfügt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person als ordentliches Mitglied sowie einer Person als stellvertretendes Mitglied vor. Die rechtliche Grundlage für das Wahlverfahren bildet § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Wahl einer einzelnen Person als gültig gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Die Vorlage wurde im Rahmen des Beratungsverfahrens einstimmig mit dem vorgeschlagenen Beschluss befürwortet. Die Entscheidung über die endgültige Wahl der Vertreter findet in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags statt.
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