Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage KTB/266 wird die Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft behandelt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Emschergenossenschaft setzt sich der Genossenschaftsrat aus 15 Mitgliedern zusammen, welche durch die Genossenschaftsversammlung gewählt werden. Dem Kreis Recklinghausen steht dabei das Recht zu, ein ordentliches Mitglied zu entsenden.
Die Entscheidung über die Besetzung erfolgt nach den Vorgaben der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Wahl nur eine Person umfasst, gilt die vorgeschlagene Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die vorliegende Vorlage wurde im Beratungsverfahren einstimmig mit Ja beantwortet. Die zuständigen Stellen der Verwaltung haben die Vorlage zur Entscheidung an den Kreisausschuss sowie an den Kreistag weitergeleitet.
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